AGB

Jagdschule  Münsterland GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer verbindlich, an dem Lehrgang der Jagdschule Münsterland teilnehmen zu wollen.
  2. Der Lehrgang umfasst lediglich die Vorbereitung auf die Jägerprüfung, nicht jedoch die Prüfung selbst. Die Prüfung findet von einer durch die Jagdschule ausgesuchten Behörde statt. Die Jagdschule meldet hierzu die Teilnehmer zur Prüfung an. Die hierfür anfallenden Prüfungsgebühren werden von der Behörde der Jagdschule in Rechnung gestellt. Die Prüfungsgebühren werden von der Jagdschule dem Teilnehmer lediglich weiterberechnet und sind ebenso wie die Prüfung nicht Teil der Leistung der Jagdschule. Diese umfasst die Entgegennahme der Anmeldung des Teilnehmers, die Anmeldung des Teilnehmers zur Prüfung bei der entsprechenden Behörde, die Bereitstellung der Schulungsunterlagen und der Schulungsräume, sowie das Angebot der schriftlichen, mündlichen und praktischen Vorbereitung auf die Jägerprüfung. Ebenso umfasst die Leistung der Jagdschule die Vorbereitung auf die Schießprüfung, die Bestandteil der Jägerprüfung ist. Die Jagdschule berechnet daher eine Anmeldepauschale einschl. der Kosten für die Schulungsunterlagen, die Lehrgangsgebühren einschließlich aller Kosten zur Vorbereitung auf die Schießprüfung, sowie die weiterberechneten Gebühren der Jagdbehörde.
  3. Der Komplettpreis einschließlich der durch die Jagdschule im voraus zu entrichtenden Prüfungsgebühren der Jagdbehörde ist in zwei Raten wie folgt zur Zahlung fällig: Die erste Rate in Höhe von 70% des Komplettpreises ist mit Erhalt der Rechnung fällig. Die 2. Rate über den Restbetrag des Komplettpreises ist nach Erhalt der zweiten Rechnung auf das Konto BIC GENODEM1LAE IBAN DE 03 4016 4256 0027 0238 00 bei der Volksbank Laer Horstmar Leer zu überweisen. Die geleisteten Zahlungen werden zunächst auf die Anmeldepauschale, dann auf die Lehrgangskosten und zuletzt auf die Prüfungsgebühr angerechnet.
  4. Die Jagdschule ist berechtigt, das Angebot zur Teilnahme an dem Vorbereitungslehrgang innerhalb von zwei Wochen nach dessen Eingang durch schriftliche Bestätigung der Anmeldung anzunehmen oder abzulehnen. Insbesondere in den Fällen, in denen sich für den betreffenden Lehrgang mehr Teilnehmer anmelden, als im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Durchführung des Lehrganges teilnehmen können, kann die Jagdschule Anmeldungen unabhängig von der zeitlichen Abfolge des zeitlichen Eingangs bei der Jagdschule ablehnen. Nimmt die Jagdschule das Angebot nicht an, besteht gegen die Jagdschule kein Schadensersatzanspruch gleich aus welchem Rechtsgrund. Etwaige bereits an die Jagdschule geleisteten Zahlungen, werden von der Jagdschule zurück erstattet. Die Ablehnung erfolgt schriftlich nach Eingang bei der Jagdschule Münsterland.
  5. Unterbringungs- und Verpflegungskosten werden gesondert berechnet und sind nicht im Lehrgangspreis enthalten. Diese werden individuell vor Kursbeginn entsprechend den Wünschen des Teilnehmers vereinbart.
  6. Wird die Durchführung des Lehrganges infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der Jagdschule Münsterland nicht zu vertretender Umstände (z.B. Pandemien) unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Der Teilnehmer, hat aber die Möglichkeit sich einen alternativen Lehrgang aus dem Angebot der Jagdschule auszusuchen. Eine Erstattung der Anmeldepauschale einschließlich der Kosten für bereits überreichtes Lehrmaterial erfolgt nicht. Bereits gezahlte Prüfungsgebühren an die Behörde werden nach Erstattung an die Jagdschule an den Teilnehmer erstattet. Die weiteren Lehrgangsgebühren werden anteilig nach bereits in Anspruch genommenen Leistungen erstattet.
  7. Ist dem Teilnehmer eine Lehrgangsteilnahme aus wichtigem Grund nicht möglich und teilt er dies bis spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn der Jagdschule durch eingeschriebenen Brief mit, erlässt ihm die Jagdschule Münsterland 50 % der Lehrgangskosten. Eine Erstattung der Anmeldepauschale erfolgt nicht. Bereits gezahlte Prüfungsgebühren an die Behörde werden nach Erstattung an die Jagdschule an den Teilnehmer erstattet. Bei nicht fristgerechter Mitteilung hat der Teilnehmer den vereinbarten Komplettpreis in voller Höhe zu entrichten. Vorstehende Zahlungsverpflichtungen entfallen, wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson benennt, die den Komplettpreis in voller Höhe zahlt. In diesem Fall, erstattet die Jagdschule, etwaige vom Teilnehmer bereits bezahlten Beträge zurück.
  8. Die Jagdschule Münsterland übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von anderen Lehrgangsteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt die Jagdschule Münsterland von Schadensersatzansprüchen anderer Lehrgangsteilnehmer, oder dritter, für vom dem Teilnehmer allein verursachten Schäden frei. Die Jagdschule haftet lediglich für von ihr vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt auch für die Haftung für Schäden an vom Teilnehmer zum Lehrgang sowie zu sonstigen Veranstaltungen der Jagdschule mitgebrachten Waffen, Ferngläsern und dergleichen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Jagdschule beruhen, bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
  9. Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer aktiven und kooperativen Zusammenarbeit sowohl mit der Jagdschule, als auch mit den Lehrgangsteilnehmern. Eine ständige Anwesenheit während der Ausbildungszeit ist Pflicht. Die Ausbildungsvorgaben sind zu erfüllen.
  10. Bei Nichtbestehen kann der Teilnehmer einmal den Lehrgang wiederholen, den nächst erreichbaren Prüfungstermin wahrnehmen und die Jägerprüfung erneut ablegen. Eine erneute Anmeldepauschale wird von der Jagdschule nicht erhoben. Die Prüfungsgebühren fallen erneut an und werden dementsprechend weiterberechnet. Die Lehrgangsgebühren werden pauschal für die Kosten der Vorbereitung auf die Schießprüfung nach tatsächlichem Aufwand (Munition, Schießstandgebühren, etc.) berechnet und individuell vereinbart. Diese besonderen Konditionen können nur einmal in Anspruch genommen werden.
  11. Bild- und Tonaufnahmen sind während des Unterrichts nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann die Jagdschule den Teilnehmer vom weiteren Unterricht ausschließen.
  12. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Anmeldedaten zur Bearbeitung und Verwaltung gespeichert werden.
  13. Als Gerichtsstand wird Steinfurt vereinbart.

Stand 01.07.2022